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Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

Übersicht von kostenfreien Steuerrechner im Web

Die Berechnung einer Steuerschuld bzw. die Ermittlung des Steueranteils (zum Beispiel einer Verbrauchssteuer) wird immer leichter. Auch die Finanzverwaltung bietet zunehmend interaktive Steuerrechner im Web an. So unterhält das Bundesministerium der Finanzen im Internet einen interaktiven Abgabenrechner sowie Informationen und Formulare zur Berechnung der Lohnsteuer für unterschiedliche Kalenderjahre. Softwareentwickler können auf einen Programmablaufplan für die maschinelle Steuerberechnung zugreifen. Auch hier bei Finanztip.de kann ein leicht zu bedienender aber trotzdem leistungsstarker Einkommensteuerrechner frei genutzt werden.

Liste von interaktiven Steuerberechnungen
Beispielhaft werden nachstehend einige Steuerrechner im Web aufgelistet. Erstaunlich: Es gibt nur wenige echte Steuerrechner und davon sind wiederum einige nicht aktuell. Bei der redaktionellen Prüfung (Ende September 2011) wurde festgestellt, dass teilweise Steuerrechner ohne Jahresbezug Werte für den Veranlagungszeitraum 2008 und ein Rechner sogar (ohne Hinweis) für 2005 ermitteln. Veraltete Rechner werden leider häufig nicht gelöscht. Der Nutzer kann so nicht wissen, für welches Kalenderjahr die Einkommensteuerhöhe steht. Interaktive Steuerformulare "rechnen" nicht unbedingt die Steuerschuld aus. Sie sind aber sehr nützlich, wenn Formulare aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften auszufüllen sind. Siehe hierzu auch die Ausfüllhilfen zur Steuererklärung. Die nachstehenden Steuerrechner erlauben die schnelle Berechnung des Steueranteils bei verschiedenen Steuerarten:

Steuerberechnungen bei Finanztip.de:

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Ausgewählte einzelne Beispiele zu weiteren Online-Steuerberechnungen im Web:

Hinweise zu Einkommensteuerrechner und Lohnsteuerrechner
"Offizielle" Anlaufstelle ist der Abgabenrechner beim Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium der Finanzen bietet im Internet einen interaktiven Abgabenrechner sowie Informationen und Formulare zur Berechnung der Lohnsteuer für unterschiedliche Kalenderjahre. Softwareentwickler können auf einen Programmablaufplan für die maschinelle Steuerberechnung zugreifen.

Die gesetzliche Grundlage für die Höhe der Einkommensteuer findet sich im § 32a EStG - Einkommensteuertarif. Die dort aufgeführte Formel zur Ermittlung der Einkommensteuerschuld ist für den normalen Nutzer viel zu kompliziert. Dies weiß der Gesetzgeber und veröffentlicht daher auf Papier und CD-ROM Einkommensteuertabellen (Grundtabelle und Splittingtabelle) zum Nachschlagen und Ablesen für die an das Finanzamt zu zahlende Einkommensteuer.

Nahezu alle Gesetzestexte zum Einkommensteuergesetz enthalten am Ende der Regelungen zum Einkommensteuergesetz die Einkommensteuer-Grundtabelle und für zusammenveranlagte Eheleute die Einkommensteuer-Splittingabelle (siehe zur Zusammenveranlagung die Voraussetzungen des § 26 EStG - Veranlagung von Ehegatten. Zum einen hat nicht jeder die jeweilige Einkommensteuertabelle zur Hand und ab einer hohen Steuerschuld sowie erhaltenen Lohnersatzleistungen reichen auch die Steuertabellen nicht mehr aus und es muss dann gerechnet werden. Spätestens dann greift man gern auf einen leistungsstarken Einkommensteuerrechner zurück.

Steuerformel zur Berechnung der Einkommensteuer
Der § 32a Abs. 1 EStG enthält die so genannte Einkommensteuerformel. Wer im Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen eine Einkommensteuerberechnung vornimmt, sieht auf einen Blick, wie die berechnete Einkommensteuerhöhe auf die Steuerformel nach § 32a EStG aufsetzt. Der § 32a EStG ist übrigens auch wichtig für die Anwendung der Splittingtabelle und dem so genannten Witwensplitting.

Grenzsteuersatz und Grenzsteuerbelastung
Der Grenzsteuersatz ist quasi der "persönliche Spitzensteuersatz", wenn das steuerliche Einkommen um einen bestimmten Betrag (zum Beispiel 1 Euro) steigt (mehr zum Grenzsteuersatz). Der Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen zeigt nach einer erfolgten Einkommensteuerberechnung die Grenzbelastung in Prozent.

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