Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage AV zur Steuererklärung 2011

Steuerformular Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben und Anlage Vorsorgeaufwand für Vorsorgeaufwendungen:
Für den Download und das Ausfüllen dieser Anlagen zur Steuererklärung 2011 ist für das Finanzamt (Veranlagung) die folgende Unterscheidung wichtig: Die "Anlage AV" ist auszufüllen, wenn Sie für einen Riester-Rentenvertrag die Prüfung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge beantragen möchten. Die "Anlage Vorsorgeaufwand" ist auszufüllen für den Abzug von Sonderausgaben von Beiträgen zu Krankenversicherungen, anderen Vorsorgeaufwendungen zu Versicherungen und Beiträgen zu einer Rürüp-Versicherung (z.B. Basisrente).

Download / Ausfüllen für Steuererklärung 2011 an Finanzamt (Veranlagung):
Anlage AV und die Anlage Vorsorgeaufwand oder zur Startseite der Steuerformulare Einkommensteuer, wo Sie auch Steuervordrucke der Vorjahre finden. Auf die allgemeinen Hinweise zum Blättern im Steuerformular wird hier nicht eingegangen. Stattdessen werden nachstehend Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der beiden vorgenannten Steuererklärungsanlagen gegeben. Deeplink zur Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben und Deeplink zur Anlage Vorsorgeaufwand für Vorsorgeaufwendungen.

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Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand
Vorsorgeaufwendungen sind in dieses Formular und nicht mehr in den Mantelbogen einzutragen. Im Mantelbogen ist lediglich anzukreuzen, dass man die entsprechende Anlage ausgefüllt und den Unterlagen beigefügt hat. Wegen des Abzugs der Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben sind aus Platzgründen die Riester-Beiträge (Altersvorsorgeaufwendungen) wieder (wie früher) auf der Anlage AV einzutragen.

Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung, die eine "Basis"-Absicherung vorsehen, sind als Sonderausgaben abziehbar. Diese "Basis"-Absicherung ist mit dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Abzug ist auch möglich, wenn eine andere unterhaltsberechtigte Person (z.B. das eigene Kind) im Versicherungsvertrag als Begünstigter steht. Beiträge für den geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehegatten kann hingegen nur dieser als eigene Sonderausgaben im Steuerformular geltend machen. Beiträge für bei Ihnen berücksichtigungsfähige Kinder gehören auf die Anlage Kind. Andere Versicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben nur bis zu einem Höchstbetrag beschränkt abzugsfähig und auch nur dann, wenn durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Grenze nicht bereits überschritten ist. [Mehr hierzu im Artikel Beitrag zur Krankenkasse als Sonderausgabe]. Soweit Beiträge zu Versicherungen den Einkunftsarten zuzuordnen sind (z.B. Gebäudeversicherung bei vermieteten Grundbesitz), sind diese Versicherungsprämien dort als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Das Steuerformular für die Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen, also die Anlage Vorsorgeaufwand, sollte insbesondere wegen der steuerlichen Absetzung der Beiträge zur Krankenversicherung sorgfältig ausgefüllt werden. Nachstehend geben wir Ihnen einige Hinweise zum korrekten Ausfüllen, die teilweise auch bei Stiftung Warentest unter dem Titel "So füllen Sie die veränderte Anlage Vorsorgeaufwand aus" zu finden sind.

Unter der Überschrift "Beiträge zur Altersvorsorge" sind in den Zeilen 4 bis 10 die Zahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und für Rürup-Verträge (Basisrentenvertrag) einzutragen. Die Daten entnehmen Sie aus der Lohnsteuerbescheinigung bzw. aus den Bescheinigungen der Versorgungswerke und der Rürup-Vertragspartner. Die Zahlungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind auf der Rückseite der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 44 bis 50) einzutragen.

Hinweise zum Ausfüllen der Beiträge zur Krankenversicherung
In die Zeile 11 tragen Rentner und Arbeitnehmer die Ziffer 1 ein, wenn sie Zuschüsse aus der Rentenversicherung oder vom Arbeitgeber einen Anteil zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten haben. Dies gilt analog für Beamte und Pensionäre mit Beihilfe.

Hinweise für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Pensionäre:

Hinweise für gesetzlich versicherte Rentner:
Es gelten für die Zeilen 18 bis 24 analog die vorgenannten Hinweise. In Zeile 24 sind zusätzlich die Zuschüsse der Rentenversicherung einzutragen (siehe Rentenanpassungsmitteilung).

Hinweise für Personen in einer privaten Krankenversicherung:

Die Zeilen 30 bis 36 im Steuerformular betreffen Zahlungen für private Krankenversicherungen sowie für private Pflegeversicherungen und auch für Krankenzusatzversicherungen. Beiträge für Zahnzusatzversicherungen gehören zum Beispiel in die Zeile 30. Die weiteren Zeilen sind weitgehend selbsterklärend. Die Beiträge zur Krankenversicherung für die Basisabsicherung (Basistarif) in Zeile 31, Beiträge zu Pflegepflichtversicherung in Zeile 32 und Erstattungen im Veranlagungszeitraum in Zeile 33. Die vom Arbeitgeber geleisteten Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung kommen in die Zeile 34 und die Zahlungen für Wahlleistungen bzw. Wahltarife wie auch fürZusatzversicherungen (z.B. die Zahnzusatzversicherung) sind in die Zeile 35 einzutragen. Die Zeile 36 steht für die Beiträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen.

Achtung: Übernehmen Sie nicht ungeprüft die Zahlen aus der Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers in das Steuerformular. In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nur den Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrages eingetragen. Da die Finanzverwaltung in ihren Programmen den Arbeitgeberanteil abzieht, würde dann der Krankenversicherungsbeitrag viel zu gering ausfallen. Die Finanzverwaltung fühlt sich unschuldig, weil sie im BMF-Schreiben vom 23. August 2010 darauf hingewiesen hat, dass der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers in den Zeilen 25 und 26 der Entgeltbescheinigung aufzunehmen sei. Passen Sie daher auf, dass Ihnen auch der gesamte zustehende Teil in der Steuererklärung abgezogen wird.


Anlage AV für Riester-Sparer

Die Anlage AV zur Steuererklärung dient der Erfassung der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG. Sie ist für das Finanzamt erforderlich, um den Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung nach den steuerlichen Bestimmungen eines Riester-Vertrages fördern zu können. Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn im Laufe des Steuerjahres begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden.

Die Anlage zur Steuererklärung dient dazu, Ihre Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerfrei zu stellen, soweit Sie nicht über den Zulageanspruch bereits eine Förderung erhalten, die mindestens genauso hoch ist wie der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug wäre. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Sie für Ihren Beitrag zur Eigenvorsorge zusätzlich eine Steuerentlastung erhalten. [Mehr zur Riesterförderung im separaten Ratgeber zum Riester-Sparen].

Beitragsbescheinigung zur Riester-Rente
Riester-Rente: In diesem Steuervordruck sind zur Geltendmachung eines zusätzlichen Abzugs als Sonderausgabe die gezahlten Beiträge in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzutragen. Hinweis: Alle wesentlichen Informationen und Hinweise zu Riester-Verträgen sind bei Finanztip.de im Sonderratgeber Riester-Rente enthalten. Nutzen Sie diese reichhaltigen Informationen, Checklisten und Vergleiche, wenn Sie mehr über die Riester-Vergünstigungen - auch im Vergleich zu anderen Altersvorsorgemodellen - wissen möchten. Für weitere Informationen zur Vorsorge für das Alter wird auf die Artikel der verlinkten Rubrik verwiesen.

Seit dem Jahr 2010 ist die so genannte Anbieterbescheinigung in Papierform abgeschafft worden. Die Anlage zur Steuererklärung insoweit nicht mehr ausgefüllt zu werden und der Anbieter des Riestervertrages übermittelt die erforderlichen Daten in elektronischer Form an eine zentrale Stelle (§ 10a Abs. 2a EStG i.V. m. 10a Abs. 5 Satz 4 ff. EStG). Alternativ fügen Sie die Bescheinigung des Anbieters über die im abgelaufenen Jahr gezahlten Altersvorsorgebeiträge der Steuererklärung hinzu.

Steuerformulare Hilfe
• Einleitung / Übersicht

Bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob eine zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt. Stellt sich heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulageanspruch erhöht. Für die Erhöhung der Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich eine Zulage gewährt wurde. Die Beantragung der Zulage erfolgt über Ihren Anbieter.

Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn während des Veranlagungszeitraumes der Steuererklärung begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten, die beide zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören, steht der Sonderausgabenabzug jedem Ehegatten gesondert zu. Es ist allerdings nicht möglich, den von einem Ehegatten nicht ausgeschöpften Sonderausgaben-Höchstbetrag auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Wählt ein Ehegatte die getrennte Veranlagung, kommt ein Sonderausgabenabzug beim mittelbar begünstigten Ehegatten nicht in Betracht.

Auszug aus der offiziellen Anleitung zur Anlage AV
Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert (sog. Riester-Rente). Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn im abgelaufenen Jahr begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden.

Für Ihre Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können Sie eine Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob eine zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Altersvorsorgebeiträge im Rahmen des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs ist, dass Sie gegenüber dem Anbieter des Altersvorsorgevertrages eingewilligt haben, dass dieser die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der steuerlichen Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie Ihren Anbieter bevollmächtigt, für Sie die Altersvorsorgezulage jährlich zu beantragen, müssen Sie für diese Altersvorsorgeverträge keine gesonderte Einwilligung zur Datenübermittlung für den Sonderausgabenabzug abgeben.

Stellt sich heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulageanspruch erhöht. Für die Erhöhung der Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich eine Zulage gewährt wurde. Die Beantragung der Zulage erfolgt über Ihren Anbieter.

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