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Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

Anlage G zur Steuererklärung 2011

Steuerformular Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Download / Ausfüllen für Steuererklärung 2011 an Finanzamt (Veranlagung):
Anlage G oder alternativ Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder zur Startseite der Steuerformulare Einkommensteuer, wo Sie auch Steuervordrucke der Vorjahre finden.

Steuerformulare "Anlage G", "Anlage S" und "Anlage 34a" als Nachfolger der abgeschafften GSE
Der Erklärungsvordruck "Anlage G" dient der Erfassung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Anlage S ist für Freiberufler und andere Selbstständige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit vorgesehen. Gesellschafter von Personengesellschaften, die Steuervergünstigungen für im Unternehmen belassene Gewinne in Anspruch nehmen wollen, müssen die Anlage 34a einreichen. Bei der Rechtsvorschrift des § 34a EStG geht es um die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns.

Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer
Einzelunternehmer und natürliche Personen als Gesellschafter erhalten wegen der gezahlten Gewerbesteuer eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer. In Gemeinden und Städten mit sehr niedrigem Hebesatz zur Gewerbesteuer kann es dadurch zu einer vollständigen Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer kommen. Zur Berechnung der Steuerermäßigung dienen die Angaben im unteren Teil der Vorderseite (Gewerbesteuermessbetrag, gezahlte Gewerbesteuer, Höhe der positiven Einkünfte) der Anlage G.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind - wie bisher - wegen der steuerlichen Sonderregelungen auch separate Steuervordrucke auszufüllen. Der Artikel Einkünfte aus Gewerbebetrieb erläutert prägnant die Frage, wann derartige Einkünfte vorliegen.

Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebes
Einnahmen aus der Veräußerung von einem Gewerbebetrieb, einem Teilbetrieb oder der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind gesondert darzustellen. Auch der Gewinn aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Unternehmens ist steuerpflichtig. Im Steuervordruck ist der ermittelte Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn einzutragen werden. Im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe können ggf. (auch parallel) die Steuervergünstigungen eines Freibetrages und eines ermäßigten Steuersatzes für den steuerpflichtigen Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn in Betracht kommen. Beide Steuervergünstigungen stehen jedem Steuerzahler aber nur einmal im Leben zu. Diese Steuervergünstigungen sind antragsabhängig und sollten daher auf der Rückseite des Steuerformulars eingetragen werden. Die "laufenden" Einkünfte können in der Regel aus der doppelten oder einfachen Buchführung bzw. der Einnahme-Überschussrechnung übernommen werden. [Mehr im folgenden Artikel zur Veräußerung des Gewerbebetriebes].

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Steuerformulare Hilfe
• Einleitung / Übersicht

Bei Bruttoeinnahmen ab einem bestimmten Betrag ist für jeden Betrieb bzw. für jede Tatigkeit, soweit keine Bilanz erstellt wird oder zu erstellen ist, zusätzlich eine Anlage EÜR abzugeben. Auf der Rückseite des Steuervordrucks sind auch Angaben über den Umfang der betrieblichen Schuldzinsen zu machen. Außerdem müssen Sie dort, soweit Sie einen Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG in Anspruch genommen haben, die Summen der in Anspruch genommenen und der hinzugerechneten Investitionsabzugsbeträge eintragen.

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