Anlage Kind zur Steuererklärung 2011

Steuerformular Anlage Kind - Steuervergünstigungen
Download / Ausfüllen für Steuererklärung an Finanzamt (Veranlagung):
Anlage Kind oder alternativ Anlage Kind oder zur Startseite der Steuerformulare Einkommensteuer, wo Sie auch Steuervordrucke der Vorjahre finden. Dieses Steuerformular sieht komplexer aus als in Wirklichkeit ist. Die Kindervergünstigungen werden in den Steuerprogrammen, den Finanztipp-Artikeln und auf anderen Websites näher beschrieben. Wer einmal richtig den Steuervordruck "durchgearbeitet" hat, kann häufig auf das Vorjahr zurückgreifen.

Ausfüllen und Anleitung zur Anlage Kind
Im Erklärungsvordruck "Anlage Kind" sollen Steuerpflichtige ihre Kindschaftsverhältnisse offenlegen, um in den Genuss von Kindervergünstigungen (Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende usw.) zu kommen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind abzugeben. Siehe für allgemeine Informationen auch die Zusammenfassung zu Kinder im Steuerrecht und den Artikel Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung. Das Finanzamt verlangt zumeist die Vorlage eines Beleges (Rechnung, Überweisungsbeleg) zum Nachweis der gezahlten Kinderbetreuungskosten.

Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung sind für steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder als Sonderausgaben auf der Seite 2 der "Anlage Kind" einzutragen. Letztmalig sind für das Steuerjahr 2011 - zum Beispiel für den Bezug von Kindergeld - die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes anzugeben. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 entfällt diese Prüfung.

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Je Kind ist im Steuerformular das Kindschaftsverhältnis genau zu bezeichnen. Für Kinder über 18 Jahre sind Einkünfte und eigene Bezüge der Kinder offen zu legen. Darüber sind ggf. noch sehr weitergehende Eintragungen zu machen, um Kindervergünstigungen beanspruchen zu können. Beispiele: Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, Schulgeld, Kinderbetreuungskosten, Behinderten-Pauschbetrag und Hinterbliebenen-Pauschbetrag.

Die wichtigsten Steuervergünstigungen und Freibeträge für Kinder ergeben sich aus § 32 EStG.

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