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Steuerformular Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zum Download / Ausfüllen für Steuererklärung 2011 an Finanzamt (Veranlagung):
Anlage L oder alternativ
Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft oder zur Startseite der Steuerformulare Einkommensteuer, wo Sie auch Steuervordrucke der Vorjahre finden.
Auch in der Landwirtschaft und in der Forstwirtschaft wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Es ist eine Gewinneinkunftsart wie zum Beispiel auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben kann ggf. der Gewinn auch nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ermittelt werden. Bei größeren Betrieben kann es sich durchaus auch um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln. Eine Prüfung nach den Vorgaben des § 13 Abs. 1 EStG ist daher erforderlich.
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• Einleitung / Übersicht |
Im Steuerformular Anlage L sind daher auch sehr detaillierte Angaben zur Flächennutzung und zur Tierhaltung zu machen. So sind zum Beispiel Vieheinheiten nach Tierart und Anzahl darzustellen. Dies läuft praktisch bei Erstellung der Steuererklärung darauf hinaus, dass die genauen Flächen des Betriebs, die Nutzungsarten und Nutzungsrechte sowie der Viehbestand aufzuführen sind.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 13 EStG und für die Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittsätzen der § 13a EStG.
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