Anlage N zur Steuererklärung 2011

Steuerformular Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zum Download / Ausfüllen für die Steuererklärung 2011 an das Finanzamt (Veranlagung):
Anlage N oder alternativ Download der Anlage N. Die Anlage N zur Steuererklärung muss jeder Steuerzahler einreichen, der Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit mit "Lohnsteuerabzug" erzielt hat.

Haben beide Ehegatten steuerpflichtigen Arbeitslohn erzielt, muss jeder Ehegatte, auch bei Zusammenveranlagung, dieses Steuerformular separat einreichen. Die Anlage (Erklärungsvordruck) ist auch über die Startseite der Steuerformulare zur Einkommensteuer zu beziehen. Auf die allgemeinen Hinweise zum Blättern im Steuerformular wird hier nicht eingegangen. Stattdessen werden nachstehend Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Anlage N zur Steuererklärung gegeben.

Die Anlage N besteht aus 3 Seiten. Für Arbeitnehmer ist dieses Steuerformular besonders wichtig, weil neben den Angaben zum Arbeitslohn (Gehalt) in dieser Anlage zur Einkommensteuererklärung auch die Werbungskosten einzutragen sind. Auf der ersten Seite des Steuerformulars Anlage N werden die Einnahmen erfasst. Zumeist können die erforderlichen Angaben direkt aus der Bescheinigung des Arbeitgebers (ehemalige "Lohnsteuerkarte") übernommen werden. Nach der Erfassung der Einnahmen sind im Vordruck zur Steuererklärung die Werbungskosten zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einzutragen. Die nachstehenden Hinweise teilen sich sich daher auf in die 2 Blöcke "Angaben zum Arbeitslohn" und "Angaben zu Werbungskosten" und sollen Ihnen als eine kleine Anleitung zum Ausfüllen und zum Nachschlagen in diesem Steuerformular dienen. Die Anlage N ist auch auszufüllen, wenn Sie nur Aushilfsjobs bzw. Minijobs - mit Lohnsteuerabzug - ausgeübt haben.

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Angaben zum Arbeitslohn in der Anlage N

Die Seite 1 der Anlage N widmet sich vollständig der Erfassung der Einnahmen. Die Angaben sind aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ersichtlich. Die Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2010 war die letzte Lohnsteuerkarte auf Papier. [Mehr hierzu auch im Artikel Freibetrag bei der Lohnsteuer].

Vorab: Im Kopf des Steuerformulars ist zusätzlich zum Namen und der Steuernummer die so genannte eTIN einzutragen. Dabei handelt es sich um die "electronic Taxpayer Identification Number", die sich aus Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum zusammensetzt (siehe bei Bedarf Persönliche Steueridentifikationsnummer). Auch die eTin finden Sie auf der Lohnsteuerbescheinigung. Sie können die eTIN natürlich nur eintragen, wenn die eTIN auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist. Ihr Arbeitgeber hat ggf. die Daten bereits an das Finanzamt weitergeleitet. ELStAM heißt das Verfahren, mit dem künftig alles schneller und effizienter werden soll. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. [Mehr hierzu im Artikel Elektronische Lohnsteuerkarte].

Angaben zu Werbungskosten in der Anlage N

Die zweite und dritte Seite der Anlage N sind für Arbeitnehmer besonders wichtig, denn auf ihnen sind die berufsbedingten Ausgaben für den Steuerabzug als Werbungskosten geltend zu machen. Die Ausgaben sind die Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG, die im Veranlagungszeitraum auch abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Nur wenn der Steuerzahler (hier der Arbeitnehmer) Werbungskosten in einer Höhe oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages geltend macht und das Finanzamt dies akzeptiert, wirken sich die hier eingetragenen Werbungskosten auch steuermindernd aus. Wichtig: Die Geltendmachung der Werbungskosten ist bei der Aufzählung in der Anlage nicht begrenzt. Haben Sie weitere Werbungskosten, so füllen Sie die Zeilen 46 ff. aus bzw. tragen dort fett (siehe Anlage Nr. ...) ein. So können Sie auf separaten DIN A4-Seiten den Steuerabzug begründen.

Fahrten zur Arbeit
Die Anlage zur Einkommensteuererklärung spricht von den Wegen zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale). Unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen, stehen Ihnen pro Entfernungskilometer 30 Cent bis zu einem Höchstsatz von 4.500 Euro zu. Ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Für jede einzelne Arbeitsstätte sind die Arbeitstage, das benutzte Verkehrsmittel und eine etwaige Behinderung in den Zeilen 31 - 41 zu vermerken. Der umfangreiche Artikel zur Entfernungspauschale erläutert die Details.

Berufsverband und Gewerkschaftsbeitrag
Sofern Sie Mitglied einer Berufsvereinigung sind, können Sie die Zahlung für Berufsverband - Gewerkschaftsbeitrag in Zeile 41 eintragen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Berufsverband entstehen, sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar.

Aufwendungen für Arbeitsmittel
Nicht betroffen von einem Abzugsverbot für das Arbeitszimmer sind Kosten für Arbeitsmittel und hierfür verwendete Einrichtungsgegenstände. Fachliteratur für den Beruf ist ein Beispiel für Arbeitsmittel (Zeilen 42 - 43). Auch wenn das Arbeitszimmer steuerlich nicht absetzbar ist, so können die Aufwendungen für manche Einrichtungsgegenstände in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn diese Gegenstände so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden. Beispiele: Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Schreibtischlampe, Bücherregal, Beistelltisch, Computertisch (Computer zu Hause). Dabei ist es egal, wo sich die Gegenstände in der Wohnung befinden. Sofort in der Steuererklärung absetzbar sind derartige Möbel und Einrichtungsgegenstände, wenn der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 410 Euro plus Mehrwertsteuer ausmacht. Dies bedeutet: 487,90 Euro bei einem Mehrwertsteuersatz von 19%. Falls Sie für Arbeitsmittel wegen höherer Anschaffungskosten eine Abschreibung als Werbungskosten ansetzen, sollten Sie eine separate Aufstellung beifügen. Viele Finanzämter haben eine "Nichtbeanstandungsgrenze" und verzichten dann auf das Prüfen von Belegen, wenn der Ansatz der Werbungskosten für das Arbeitsmittel weniger als 100 Euro ausmacht.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Das Jahressteuergesetz 2010 hat das steuerliche Arbeitszimmer nun auch wieder per Gesetz für absetzbar erklärt. Danach können bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht". Der Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers ist unmaßgeblich. [Mehr hierzu im umfangreichen Artikel Häusliches Arbeitszimmer]. Nicht betroffen von einem Abzugsverbot für das Arbeitszimmer sind Kosten für Arbeitsmittel und hierfür verwendete Einrichtungsgegenstände.

Fortbildungskosten
Steuerlich wird zwischen Ausbildung und Fortbildung unterschieden. Die Unterscheidung ist wichtig. Eine Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. Es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf bestehen und die Fortbildung muss der Förderung dieses Berufes dienen. Dann können die Fortbildungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Von den Fortbildungskosten sind aber die Ausbildungskosten abzugrenzen, die wiederum nur als Sonderausgaben abziehbar sind. Die Artikel Fortbildungskosten und entsprechend Ausbildungskosten als Sonderausgaben erläutern die Unterscheide und die steuerliche Absetzbarkeit.

Weitere Werbungskosten
Der Titel "Weitere Werbungskosten" für die Zeilen 46 -49 deutet schon an, dass hier der Eintrag für alle übrigen Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfolgen soll. Im Zweifel verweisen Sie hier aus Platzgründen auf beigefügte Anlagen und Aufstellungen. Zur Erklärung: Werbungskosten sind bei einer nichtselbständigen Arbeit berücksichtigungsfähig, soweit sie beruflich veranlasst sind. Schon der Wortlaut des § 9 EStG "Werbungskosten sind auch..." zeigt, dass die dortige Aufzählung nicht abschließend ist. Also kommen auch andere Kosten in Betracht, so ggf. Kontoführungsgebühren, Kosten für Telefon, Fax, Internet, Bewerbung und Stelleninserate usw. Auch die Kosten für einen berufsbedingten Umzug sind in Grenzen in der Steuererklärung absetzbar.

Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
In vielen Fällen wird der Arbeitgeber die Mehrkosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit im Rahmen der steuerlichen Grenzen dem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzen. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der Steuerzahler die Differenz selbst in der Steuererklärung ansetzen. Beispiel: Das Finanzamt beteiligt sich an allen Reisen, die aus beruflichen Gründen durchgeführt wurden. Die Betonung liegt zwar auf "berufliche Gründe". Der Artikel kombinierte Dienstreise und Urlaubsreise zeigt jedoch, dass privat und beruflich gemischt veranlasste Kosten in der Regel in der Steuererklärung aufzuteilen sind. Bei den Reisekosten handelt es sich um Fahrtkosten, Kosten der Übernachtung sowie Reisenebenkosten (Zeilen 50 - 56). [Mehr hierzu im Artikel Reisespesen und zu Auswärtstätigkeit].

Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Der umfangreiche Block von rund 20 Zeilen auf der Anlage N zu Steuererklärung sieht komplizierter aus als er ist. Zum rechtlichen Hintergrund: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort unterhält, kann seine Aufwendungen hierfür innerhalb bestimmter Höchstbeträge im Rahmen der so genannten "Doppelten Haushaltsführung" steuermindernd geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Der Finanztip-Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung erläutert alle wichtigen Punkte. Wie Sie aus dem Ratgeber entnehmen können, hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) die steuerliche Absetzung etwas erweitert. Notwendige Aufwendungen liegen nach der Rechtsprechung insoweit vor, wie sie für eine Wohnung mit bis zu 60 qm Wohnfläche und einem nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnstandard am jeweiligen Beschäftigungsort entstehen.

Angaben zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Am Ende der Anlage N ist die Angabe der Anzahl beigefügter Bescheinigungen zu vermögenswirksamen Leistungen zu nennen. Das Finanzamt erhält so eine Kontrollziffer. Zum rechtlichen Hintergrund: Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Anlageformen für die persönliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Im Vordergrund stehen dabei Bausparverträge und Aktienfonds, denn diese Sparanlagen werden vom Staat besonders gefördert. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist - anders als die vermögenswirksamen Leistungen - steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 13 Abs. 3 VermBG). Die Antragsfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt ab dem 01.01.2010 - entsprechend der Festsetzungsfrist der Steuererklärung - vier Jahre (vorher 2 Jahre). Sparer haben mithin reichlich Zeit, ein "Vergessen" wieder zu heilen. [Mehr hierzu im Artikel Vermögenswirksame Leistungen ].

Steuerformulare Hilfe
• Einleitung / Übersicht

Fazit: Wer als Arbeitnehmer kaum Werbungskosten absetzen kann und deshalb im Kalenderjahr unter der Grenze des Arbeitnehmerpauschbetrages liegt, kann auf den Eintrag der einzelnen Werbungskosten in der Anlage N verzichten. Jedem Arbeitnehmer steht - aus Vereinfachungsgründen - ein Arbeitnehmerpauschbetrag zu, der von Amts wegen zu gewähren ist. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist von 920 Euro auf nunmehr 1.000 Euro erhöht worden. Technisch ist eine Rückwirkung für das gesamte Jahr 2011 mit der Gehaltsabrechnung im Monat Dezember erfolgt. Von Amts wegen bedeutet, dass dieser Pauschbetrag nicht gesondert beantragt werden braucht. Die gesetzliche Grundlage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist der § 19 EStG und der Pauschbetrag für Werbungskosten ergibt aus § 9a Abs.1 Nr.1 EStG.

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