Treppenhausreinigung steuerlich absetzen
Ich habe gehört, dass Mieter und Wohnungseigentümer die Kosten für die Treppenhausreinigung in der Jahresabrechnung steuermindernd angeben können. Wie kann ich davon profitieren?
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (dazu gehören auch die Treppenhausreinigung oder die Gartenpflege) können ggf. als Steuerermäßigung von bis zu 20% der Kosten (bis zu einem Höchstbetrag) in der Steuererklärung berücksichtigt werden. .
Voraussetzung ist, dass die Kosten entweder in der Jahresabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung separat aufgeführt werden oder der Vermieter oder Verwalter eine Bescheinigung über die Kosten ausstellt. Die Nutzung von Musterbescheinigungen ist zulässig.