So hält das Finanzgericht des Saarlandes eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für eine GmbH für zulässig, wenn diese ihren Gewinn nicht durch einen Betriebsvermögensvergleich, sondern nur durch einen "Kontennachweis zur Gewinnermittlung" berechnet.
Urteil des FG des Saarlandes vom 23.05.2006
1 K 107/05
Pressemitteilung des FG des Saarlandes
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