Maßnahmen zur Steuervereinfachung für 2012

Eine Steuervereinfachung wünschen sich sogar einige Steuerberater und erst recht viele Bürger. Da bietet sich der Begriff "Gesetz zur Steuervereinfachung" für den Gesetzgeber an. Nachstehend werden alle wesentlichen Änderungen zur Einkommensteuer dargestellt. Betroffen sind auch mit kleinen Änderungen das UStG, das ErbStG und die Abgabenordnung.

Der vom Gesetzgeber gewählte Name "Steuervereinfachungsgesetz" ist bei näherer Betrachtung für manchen Steuerzahler leicht irreführend. Die meisten Maßnahmen zur Steuervereinfachung werden ab dem Jahr 2012 und teilweise sogar erst noch später wirksam. Die Publikums-Medien haben sich vorwiegend auf die kleine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages konzentriert, wonach im Durchschnitt pro Monat als Steuerentlastung nur das Geld für einen Latte Macchiato reicht. Die kleine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1.000 Euro (rückwirkend wirksam für 2011) "kostet" den Staat zwar rund 330 Millionen Euro und er stellt daher den "dicksten Brocken" im Steuerpaket dar. Nur wenige Maßnahmen aus dem Paket der Steuervereinfachung bringen eine echte Entlastung in der Steuerbürokratie. Im Vordergrund stehen hier die Vereinfachungen bei den Kinderbetreuungskosten.

Kindergeld und Kinderbetreuungskosten

Das "Steuervereinfachungsgesetz" enthält wichtige Änderungen für Arbeitnehmer mit Kindern: