Versicherungen als Sonderausgaben

In unserem ABC der Versicherungsbeiträge finden Sie die Versicherungen, die ggf. im Rahmen der Sonderausgaben Berücksichtigung finden können. Sie sollten alle Versicherungen in voller Höhe ansetzen. Den Höchstbetrag berechnet das Finanzamt automatisch.

Einschränkung der Sonderausgaben ab dem Jahr 2010
Wegen der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge in der Steuererklärung entfällt für viele Steuerzahler ab dem Jahr 2010 zumindest teilweise der Abzug von so genannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Beiträgen zu "anderen Versicherungen" (siehe hierzu bei Bedarf auch den Artikel zum Bürgerentlastungsgesetz). Die "teilweise Abschaffung" des Sonderausgabenabzugs ab dem Jahr 2010 für sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Versicherungen schränkt die nachstehende Liste deutlich ein.

ABC der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben

Beiträge zu bestimmten Versicherungen können als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd geltend gemacht werden. Die folgende Checkliste nennt alle wichtigen Versicherungen, an denen sich das Finanzamt ggf. beteiligt:

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Hinweis: Für Kapital-Lebens-Versicherungen gelten komplizierte Sonderregeln. Im Zweifelsfall alle Beiträge ansetzen und Reaktion des Finanzamtes abwarten.


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