Eltern sind häufig Versicherungsnehmer für den Pkw ihrer Kinder, um so in den Genuss eines günstigeren Schadenfreiheitsrabatts zu kommen. Steuerlich ist bei dieser Gestaltung Vorsicht geboten, damit nicht der Steuervorteil verloren geht.
Sind Eltern Versicherungsnehmer für den Pkw ihrer Kinder, um so in den Genuss des günstigeren Schadenfreiheitsrabatts zu kommen, sollten sie die Beiträge zur Haftpflichtversicherung selbst zahlen. Nur so kann der Abzug als Sonderausgaben - bei den Eltern - sichergestellt werden.
Vorsicht Falle: Zahlt hingegen das Kind, können ggf. weder das Kind noch die Eltern die Zahlung steuermindernd absetzen.
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