Computer: Finanzamt darf kein "Fahrtenbuch" für den PC verlangen

Entscheidend ist, ob die Nutzung des Computers vorwiegend für berufliche oder für private Zwecke erfolgt. Eine gute Übersicht zu diesem Thema gibt der Ratgeber Computer in der Steuererklärung.

Das Finanzamt darf von einem Steuerzahler, der einen PC steuermindernd geltend macht, keine "nachvollziehbaren Einzelaufzeichnungen über Art, Zeitpunkt, Zeitraum und Bezug" der Nutzung verlangen. Zum Nachweis von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten, die die Vorlage von Einzelaufzeichnungen zwingend vorsehen.

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2000 - Aktenzeichen 12 K 446/99

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