Das Finanzamt darf von einem Steuerzahler, der einen PC steuermindernd geltend macht, keine "nachvollziehbaren Einzelaufzeichnungen über Art, Zeitpunkt, Zeitraum und Bezug" der Nutzung verlangen. Zum Nachweis von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten, die die Vorlage von Einzelaufzeichnungen zwingend vorsehen.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2000 - Aktenzeichen 12 K 446/99
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