Shiatsu-Kurs einer Heilerzieherin als Werbungskosten

Aufwendungen für die Ausbildung zum Shiatsu-Praktiker können bei einer Heilerzieherin Werbungskosten darstellen. Die Richter am Finanzgericht Hamburg begründeten ihr Urteil damit, dass die besuchten Kurse nicht in erster Linie zu einer Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit dienten.

Die in der Shiatsu-Ausbildung erworbenen Kenntnisse könnten nicht ohne weiteres in Alltagssituationen angewendet werden. Dass Aufwendungen ihrem Anschein nach mit der privaten Lebensführung zusammenhängen, schließe nicht aus, dass diese trotzdem ausschließlich oder ganz überwiegend beruflich veranlasst sein können.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 01.02.2000, Aktenzeichen II 278/99

Siehe hierzu auch den umfangreichen Artikel zu Werbungskosten für Arbeitnehmer und zu Fortbildungskosten für Arbeitnehmer.
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