Fahrtenbuch

Wer seine beruflichen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen will, muss alle Fahrten belegen. Dazu eignet sich am besten ein Fahrtenbuch. Pflicht ist ein Fahrtenbuch für Arbeitnehmer, die einen Firmen-Pkw auch privat nutzen und anstelle der Ein-Prozent-Regelung den tatsächlichen Privatanteil ermitteln wollen.

Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß, wenn die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und laufend aufgezeichnet werden. Für dienstliche Fahrten sind grundsätzlich die folgenden Angaben erforderlich:
· Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit)
· Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute
· Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Bei Firmenwagen gilt: Die Führung des Fahrtenbuchs kann nicht auf einen repräsentativen Zeitraum beschränkt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Nutzungsverhältnisse keinen größeren Schwankungen unterliegen.

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