Steuerfahnder auf der Spur von Telekom-Aktionären

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aktionäre, die nach dem zweiten Börsengang der Telekom Bonusaktien erhalten haben, diese Zuwendung versteuern müssen (VIII R 70/02).

In Fortführung dieser Entscheidung verurteilte nun das Finanzgericht Baden-Württemberg eine Bank zur Datenherausgabe der von der Treueaktion betroffenen Kunden.

Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 14.07.2005
4 V 24/04
WiWo 34/2005, 87

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