Absetzbarkeit von Tierarztkosten

Auch wenn der Arzt einem Patienten wegen dessen chronischer Rückenschmerzen zur Förderung der Bewegung die Anschaffung eines Hundes empfiehlt, können die später für den Vierbeiner anfallenden Tierarztkosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden.

Dies gilt auch dann, wenn das tägliche ausgiebige Gassi Gehen tatsächlich zu einer nachweisbaren Linderung der Beschwerden geführt hat. Eine steuerliche Anerkennung kommt allenfalls in Betracht, wenn die "therapeutische Notwendigkeit" der Maßnahme von einem Amtsarzt attestiert wird.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 05.12.2006
6 K 2079/06

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