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Firmenwagen, Privatanteil, Ermittlungsmethode
Private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge
Führt ein Steuerpflichtiger bei mehreren auch privat genutzten
betrieblichen Fahrzeugen nur für einzelne der Fahrzeuge (ordnungsgemäß) ein Fahrtenbuch, so kann er für diese die private Nutzung mit den auf
die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die
anderen die so genannte Ein-Prozent-Regelung wählen. Eine
einheitliche Ermittlungsmethode ist nicht zwingend.
Urteil des BFH vom 03.08.2000 - III R 2/00 in Der Betrieb 2000, 2351