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Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

Schmiergeld, Steuerpflicht

Schmiergelder steuerpflichtig

Die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlten Bestechungsgelder sind als sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Dementsprechend kann die Rückzahlung derartiger Schmiergelder in einem späteren Veranlagungszeitraum in voller Höhe steuermindernd berücksichtigt werden.

Urteil des BFH vom 26.01.2000

IX R 87/95

RdW 2000, 724

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