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Werbungskosten, Unfallschaden, Firmenwagen
Unfallschaden als Werbungskosten
Erleidet ein Selbstständiger oder ein Unternehmer durch einen
Unfall mit seinem Firmenwagen einen Schaden, kann er die Kosten
steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen. Daran ändert auch
nichts, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat und im konkreten Fall
sogar wegen fahrlässiger Tötung eines anderen
Verkehrsteilnehmers rechtskräftig verurteilt wurde. Entscheidend für
die Steuerminderung ist allein, ob die Kosten beruflich veranlasst sind
oder nicht.
Hinweis: Nicht abzugsfähig sind hingegen die aus dem Unfallereignis
resultierenden Geldstrafen oder Geldbußen wegen verkehrswidrigen
Verhaltens.
Urteil des FG Düsseldorf - 9 K 4215 E