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Steuerpflicht, Zeitpunkt, Zufluss, Scheck

Zahlungszufluss bei Scheck

Einnahmen sind in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Dies ist dann der Fall, sobald der Empfänger wirtschaftlich über die Einnahmen verfügen kann oder verfügt hat. Die Voraussetzung ist bei Zahlungen durch Scheck grundsätzlich zum Zeitpunkt der Übergabe des Schecks erfüllt.

Urteil des BFH vom 20.03.2001

IX R 97/97

ZIP 2001, 1091

RdW 2001, 614

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