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Europäischer Gerichtshof hilft Existenzgründern

Existenzgründer können sich die gezahlte Umsatzsteuer für Büroausstattung, Geschäftswagen, Werbung etc. vom Finanzamt erstatten lassen. Scheiterte die Existenzgründung jedoch, forderte das Finanzamt die erstattete Vorsteuer regelmäßig zurück.

Der europäische Gerichtshof unterbindet mit einem Urteil nunmehr diese Praxis der Finanzbehörden. Erstattete Vorsteuer darf dann von den Finanzbehörden nicht zurückgefordert werden, wenn der gescheiterte Unternehmer die Gründung seines Unternehmens ernsthaft betrieben hat.

Urteil des EuGH (Rs.C-110/94)

Bundesministerium der Finanzen (IV C 3-S 7 104-95/96), Wirtschaftswoche Heft 10/97, Seite 166

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