| Steuerrecht: Unternehmer / Steuererklärung bei Finanztip.de |
Ein Unternehmen, dem die körperliche Ertüchtigung seiner Mitarbeiter und das Betriebsklima ein besonderes Anliegen war, mietete mehrere Tennis- und Squashplätze an, die von den Arbeitnehmern kostenlos genutzt werden konnten. Eine Versteuerung als Sachbezüge unterblieb.
Dies wurde vom Finanzamt beanstandet. Demgegenüber argumentierte das Unternehmen, der innerbetriebliche Spielbetrieb fördere die Kommunikation der Mitarbeiter untereinander und führe zu einer Verbesserung des Betriebsklimas. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation nicht. In der kostenlosen Überlassung der Tennis- und Squashplätze sah das Gericht vielmehr ein erhebliches Eigeninteresse der Arbeitnehmer am Erlangen eines geldwerten Vorteils. Da der Vorteil einer kostenlosen sportlichen Betätigung überwiegend im privaten Bereich liegt, muss dieser auch versteuert werden.
Urteil des BFH vom 27.09.1996WI R 85/90DATEV-LEXinform Nr. 0139467RdW 1997, 172Betriebs-Berater 1997, 457
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