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Schweizer Bankgeheimnis "durchlöchert"

Ein neues schweizerisches Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe ermöglicht den zuständigen Behörden, auch ohne ein entsprechendes Hilfeersuchen ausländischen Ermittlern Hinweise auf mögliche Steuerbetrugsdelikte zu geben. Auch Rechtshilfeersuchen deutscher Steuerfahnder werden zunehmend aussichtsreicher, wenn nach schweizerischem Recht Anhaltspunkte für einen sogenannten "Abgabebetrug" vorliegen. Dann nämlich können sich die zuständigen Stellen über das bestehende Bankgeheimnis hinwegsetzen.

FR vom 03.04.1997, NJW Heft 18/97, Seite XLIV

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