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Schweizer Bankgeheimnis "durchlöchert"
Ein neues schweizerisches Bundesgesetz über die
internationale Rechtshilfe ermöglicht den zuständigen
Behörden, auch ohne ein entsprechendes Hilfeersuchen
ausländischen Ermittlern Hinweise auf mögliche
Steuerbetrugsdelikte zu geben. Auch Rechtshilfeersuchen deutscher
Steuerfahnder werden zunehmend aussichtsreicher, wenn nach
schweizerischem Recht Anhaltspunkte für einen sogenannten
"Abgabebetrug" vorliegen. Dann nämlich können sich
die zuständigen Stellen über das bestehende Bankgeheimnis
hinwegsetzen.
FR vom 03.04.1997, NJW Heft 18/97, Seite XLIV