| Steuerrecht: Unternehmer / Steuererklärung bei Finanztip.de |
Finanzielle Engpässe einer GmbH durch zinslose Stundung des Gehalts des geschäftsführenden Gesellschafters auszugleichen, kann sich nachträglich als äußerst kostspielig erweisen. Spätere Auszahlungen werden von den Finanzgerichten als verdeckte Gewinnausschüttung mit entsprechenden Steuernachzahlungen gewertet.
Daher der Rat: Das ausbezahlte Gehalt kann dem Unternehmer wieder als Darlehen zufließen. Hierbei muss aber ein schriftlicher Darlehensvertrag zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäfsführer mit Konditionen wie unter Fremden geschlossen werden.
Urteil des BFG vom 13.11.1996, I R 53/95, Impulse Heft 7/97, Seite 116
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