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Rückstellung bei drohendem
Vertragsrücktritt
Anfang 1995 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein
Unternehmer, der mit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages
rechnen muss, entsprechende Rückstellungen für die drohende
Rückzahlung des Kaufpreises machen kann. In einem
bundeseinheitlichen Erlass weist das Finanzministerium
Baden-Württemberg daraufhin, dass dieses Urteil über den
entschiedenen Fall hinaus zunächst nicht angewendet werden soll.
Beim BFH sind derzeit zwei weitere vergleichbare Verfahren
anhängig, die zunächst abgewartet werden müssen.
Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom
02.06.1997, 3 S 2137/40, RdW 1997, Seite 429