| Steuerrecht: Unternehmer / Steuererklärung bei Finanztip.de |
Die selbständige Tätigkeit einer medizinisch-technischen Assistentin auf dem Gebiet der Audiologie bzw. Funktionsdiagnostik ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs einer heilberuflichen Tätigkeit ähnlich und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Urteil des BFH vom 29.01.1998
V R 3/96
DATEV-LEX inform Nr. 0145979
RdW 1998, 588
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