Zweitwohnungssteuer Familienwohnung Arbeitsstelle

Nach dem Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 11. Oktober 2005 – 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 ist die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für eine berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen unzulässig. siehe hierzu separaten Artikel

Grund für Beschluss des BVerfGG: Zweitwohnungssteuer-Urteil Bundesverwaltungsgericht
Unterhält jemand neben seiner Familienwohnung eine Zweitwohnung, so muss er nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann Zweitwohnungssteuer bezahlen, wenn er die Zweitwohnung in der Nähe seiner Arbeitsstelle angemietet hat, um von dort aus regelmäßig zur Arbeit zu fahren. Da nach der Entscheidung unerheblich ist, welche Absichten und Zwecke der Anmietung der Zweitwohnung zu Grunde liegen, kann die Zweitwohnungssteuer von Gemeinden und Städten auch für so genannte Erwerbswohnungen erhoben werden.
Urteil des BVerwG vom 12.04.2000 11 C 12/99 RdW Heft 9/2000, Seite IV

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 (8 C 18.99) - verletzt jedoch den Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Es wird nach dem Beschluss des BVerfGG vom 11. Oktober 2005 aufgehoben. Das Verfahren wird an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

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