Kindergeld bei erfolgter Immatrikulation?
Kindergeld: Immatrikulation reicht nicht
Eltern eines erwachsenen Kindes haben nur während dessen
Berufsausbildung Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Ein Kind befindet
sich jedoch nicht in Ausbildung, wenn es sich zwar an einer Universität
immatrikuliert, aber tatsächlich das Studium noch nicht aufgenommen
hat und vorerst weiter einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
Urteil des BFH vom 23.11.2001 - VI R 77/99
Betriebs-Berater 2002, 450