Die pauschale Absetzung von 42 DM pro Quadratmeter können Vermieter auch für privatgenutzte Garagen geltend machen. Solange die Absicht zur Vermietung fortbesteht, schadet auch ein vorübergehender Leerstand nicht.
Erlass des Bundesfinanzministeriums, IV B 3-S 2214-40/97, DM Heft 1/98, Seite 107
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