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Wie erben nichteheliche Kinder?

Vorab: Der Artikel Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder beschreibt die gesetzlichen Änderungen aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR vom 28.05.2009) und der daraufhin erfolgten gesetzlichen Änderung. Folgen Sie daher zur Wissenserweiterung diesem vorgenannten Link.

Hier nur in Kürze: Nach dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz, das zum 01.04.1998 in Kraft trat, ist mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, der letzte Schritt getan, um nichteheliche Kinder im Erbrecht gleichzustellen. Damit werden auch vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kind im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nach dem Tod des Vaters ebenso wie ein eheliches Kind Erbe des Vaters. Große Ausnahme: Hingegen bleibt es für nichteheliche Kinder, deren Väter bereits vor dem 29.05.2009 verstorben seien, wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots grundsätzlich bei der früheren Rechtslage.

Dies bedeutet für die Erbschaftssteuer, dass insoweit auch die vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder auch steuerrechtlich wie eheliche Kinder zu behandeln sind.

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