Erbschaft: Hausrenovierung sofort absetzen

Investiert ein Käufer einer Immobilie in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb mehr als 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten, darf er die Modernisierungskosten nur über 50 Jahre verteilt abschreiben. Eine günstigere Regelung gilt bei ererbten oder geschenkten Häusern. Modernisiert der Erbe oder Beschenkte die Immobilie, darf er sämtliche Kosten auf einen Schlag absetzen.

Beispielsweise durch Schenkungen an die Kindern kann somit die Steuerlast der Familie erheblich gesenkt werden. Unentgeltlicher Erwerb: Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern sind § 6 Abs. 3 und 4 EStG und § 11 d EStDV sowohl im Falle der Gesamtrechtsnachfolge als auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge anzuwenden.

Urteil des BFH vom 28.04.1998 - IX R 66/95

Steuersprache: Sind nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wirtschaftsgut so umfassend, dass hierdurch ein anderes Wirtschaftsgut entsteht, ist die weitere AfA nach der Summe aus dem Buchwert oder Restwert des bisherigen Wirtschaftsgutes und nach den nachträglichen Herstellungskosten zu bemessen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Steuerpflichtige bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern von der Herstellung eines anderen Wirtschaftsgutes ausgehen, wenn der im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Wirtschaftsgutes angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Verkehrswert des bisherigen Wirtschaftsgutes übersteigt.

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