Betriebsausgaben
Allgemeines
Finanzamt
Steuerrechner
GewSt Auszug
USt - Vorsteuer
Gut zu Wissen
Bereich - Rubrik
Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

Steuerpflicht gemeinnütziger Vereine für Sponsoringeinnahmen

Verpflichtet sich der Sponsor eines eingetragenen, wegen Förderung des Sports i. S. von § 52 Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit finanziell und organisatorisch zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug u.a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Neben der Versteuerung als Betriebseinnahme, unterliegen die Zahlungen des Sponsors auch der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes.

Urteil des BFH vom 07.11.2007
I R 42/06
Betriebs-Berater 2008, 879

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps