Entschädigungsleistung nach Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses

Hat ein steuerpflichtiges Unternehmen für die vorzeitige Auflösung eines längerfristigen Vertrags eine einmalige Entschädigungsleistung erhalten, so kann die Zahlung nicht auf die vereinbarte Laufzeit des aufgelösten Vertrags verteilt werden. Wie schon das Finanzamt bejahte auch der Bundesfinanzhof eine Versteuerung des gesamten Betrags im betreffenden Veranlagungszeitraum.

Urteil des BFH vom 23.02.2005
I R 9/04
Pressemitteilung des BFH

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