An Arbeitgeber gezahlte Vertragsstrafe absetzbar

Muss ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag die Kosten für eine vom Arbeitgeber finanzierte Ausbildung wegen seines vorzeitigen Ausscheidens ganz oder teilweise zurückzahlen, kann er diese Aufwendungen von der Steuer absetzen.

Urteil des BFH vom 22.06.2006 - VI R 5/03

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