Kosten für Fachoberschule nicht absetzbar

Aufwendungen für den Besuch einer allgemein bildenden Schule können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, da sie nicht beruflich veranlasst sind. Für den Bundesfinanzhof zählen auch Fachoberschulen zu den allgemein bildenden Schulen.

Urteil des BFH vom 04.12.2006
VI R 120/01
RdW 2007, 201

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