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Gewinner und Verlierer der Abgeltungsteuer
Gewinner: Anleger, deren individueller Steuersatz höher ist als die pauschal berechneten 25 Prozent aus der Abgeltungsteuer. Sie profitieren generell von der geringeren Steuerbelastung auf Zinseinkünfte. Auch erfolgreiche Trader werden etwas besser gestellt. Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist haben Anleger mit starken Tradingaktivitäten wegen ihrer vielen An- und Verkäufe ohnehin nur selten nutzen können.
Verlierer: Zu den Verlierern zählen in erster Linie Anleger, die langfristig ihr Geld in Aktien anlegen und daher ihre Wertpapiere lange im Wertpapierdepot halten. Diese Anleger haben eher Handlungsbedarf. Sie sind gut beraten, ihr Depot ggf. mehr auf Rentenwerte, Festgelder oder statt des direkten Erwerbs von Aktien eher auf Investmentfonds auszurichten. Das Anlageverhalten wird sich bei vielen Sparern ändern.
Direktanlagen in einzelne Aktien oder in andere Wertpapiere, die großen Kursschwankungen unterliegen, werden - zumindest in Relation zu anderen Anlagen - eher zurück gehen. Das eigene Depot sollte wegen der Risikostreuung möglichst breit aufgestellt sein. In Aktien wird daher eher über Investmentfonds oder Indexfonds investiert werden. Derartige Fonds haben in der Regel keine feste Laufzeit und die Wertsteigerung des Fondsanteils unterliegt erst bei Neuanlage oder Verkauf der Fondsanteile der Abgeltungsteuer.
Fazit: Insbesondere Banken, Versicherungen, Vermögensberater, Wirtschaftsprüfer und Fondsverwalter hatten in 2008 in allen großen Städten kostenfreie Seminare und Informationsveranstaltungen im Hinblick auf die Abgeltungsteuer angeboten. Auch in den Medien wurde groß geworben: "Machen Sie Ihr Depot abgeltungsteuersicher" oder "Machen Sie den kostenlosen Depot-Check" sind zwei typische Beispiele.
Es geht allen um Ihr "Bestes", nämlich um Ihr Geld. Die Abgeltungsteuer war sowohl ein Geschenk für die Neukundenakquisition als auch für die Generierung von Umsatzprovisionen bei Bestandskunden. Als Anleger sollten Sie daher einen kühlen Kopf bewahren und keinesfalls vorschnell "auf Zuruf von Beratern und Experten" mit Umschichtungen handeln. Aus Presseberichten kann man entnehmen, dass der große Teil der privaten Anleger auch einen kühlen Kopf bewahrt hat.
Im Hinblick auf das eigene Wertpapierdepot besteht zwar definitiv Prüfungsbedarf. Ob aber auch Handlungsbedarf - jetzt oder in der Zukunft - besteht, ist eine andere Frage und deren Beantwortung sollte möglichst mit eigenem Sachverstand abgewogen werden. Machen Sie sich schlau und holen Sie sich unverbindlich Informationen ein. Wer zum Beispiel auch in der Zukunft Einnahmen weiterhin konservativ nur in festverzinsliche Wertpapiere oder längerfristiges Festgeld anlegen möchte, kann sich über den reduzierten Steuersatz freuen und hat keinen Umschichtungsbedarf.
Gestaltungsmöglichkeiten bis zum 31. Dezember 2008
Da bei allen bis Ende Dezember 2008 erworbenen Renten, Aktien und Fonds (nicht Zertifikate) die Steuerfreiheit der Kursgewinne nach Ablauf der Haltefrist erhalten bleibt, sind vorrangig Wertpapiere bis zum 31. Dezember 2008 zu kaufen, die der Anleger langfristig halten möchte. Eine Umschichtung des Wertpapierdepots nach diesem Zeitpunkt würde einen Verlust der Steuerfreiheit der neu erworbenen Anlagen verursachen. Als Folge werden direkt erworbene Aktien mit Steigerungspotenzial länger im Depot gehalten werden.
Die Portfoliotheorie nach Markowitz lehrt die Anleger, nicht alle Eier in einen Korb zu legen. Dies ist eigentlich eine Selbstverständlchkeit. Das Vermögen ist möglichst breit zu streuen. Für diese Risikostreuung bieten sich insbesondere Investmentfonds an. Dazu zählen auch an der Börse gehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds kurz ETFs) mit einer günstigen Kostenstruktur und unbegrenzter Laufzeit. Mittlerweile gibt es ETFs für alle möglichen Indizes. Der ETF bildet dann den Index wie beispielsweise den MSCI World Index nach.
Außersteuerliche Aspekte für transparente Investmentfonds
Im Vordergrund sollte auch bei einer Depotneuausrichtung aus steuerlichen Gründen der Aspekt der Risikostreuung stehen. Selbstverständlich kann der Anleger auch bei risikoträchtigen Fonds einen hohen Verlust bis zum theoretisch möglichen Totalverlust erleiden. Aber gerade für konservativ eingestellte Anleger bieten sich Indexfonds und Investmentfonds für eine Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung an. Die Sondervermögensstruktur bietet viel Sicherheit. Durch die Zwischenschaltung eines Investmentfonds lassen sich zum Beispiel auch Immobilieneinkünfte in Einkünfte aus Kapitalvermögen umqualifizieren. Diese Einkünfte werden dann nur mit dem Abgeltungssteuertarif von 25% besteuert.
Aktienfondssparen ist zu überdenken
Aktiensparpläne gehören leider zu den großen Verlierern durch die Abgeltungsteuer. Der langfristig agierende Sparer wird abwägen, ob er seinen Fondssparplan überhaupt fortführt. Der steuerliche Nachteil bei gleichen Rahmenbedingungen gegenüber der alten Besteuerung von Kapitaleinkünften (vor 2009) ist gravierend. Die meisten Fondssparpläne werden sicherlich fortgeführt werden. Nicht wenige Fondssparer werden auf kurzfristige Geldanlagen und andere dagegen auf langfristige Versicherungspolicen umsteigen. Mehr zu Fondssparplan.
Wrapping wird für manche Anleger attraktiver
Für Gestaltungen im Kapitalanlagebereich, die um ein Zielinvestment eine rechtliche Hülle wie eine Versicherungspolice oder eine Fondskonstruktion legen, hat sich der Begriff "Asset-Wrapping" oder verkürzt "Wrapping" durchgesetzt.
Fondsverwalter und Fondsmanager haben vergeblich den Gesetzgeber ersucht, eine steuerliche Sonderregelung für Aktiensparpläne zu schaffen. Einerseits soll und wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert, andererseits wird das langfristige Ansparen in Investmentfonds ab 2009 schlechter gestellt. Als Folge rücken die Angebote von Versicherungen zur Altersvorsorge wieder mehr in den Blickpunkt des Sparers. Die fondsgebundene Lebensversicherung soll die Vorteile des Investmentsparens mit den steuerlichen Vorteilen der Versicherung vereinigen. Mehr zu Versicherungsmantel beim Fondssparen.
Wrapping in der Vermögensverwaltung
Bei dem Mantel zur Gestaltung und Umqualifizierung von Einkünften handelt es sich in der Regel um eine Fondskonstruktion oder eine Versicherungspolice. Für wohlhabende Kapitalanleger kommt auch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft in Betracht. Die Verwaltungskosten steigen zwar deutlich. Bei hohen Kapitalanlagen können die finanziellen Vorteile aber beachtlich sein. Nicht selten sind auch andere Beweggründe (z.B. Vermögensnachfolgeplanung / Erbschaftsteuer) für diese Variante der Gestaltung maßgebend.
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