Der Zweitwohnungssteuer hätte der Betroffene jedoch ohne weiteres durch eine Anmeldung seiner neuen Wohnung als Hauptwohnsitz entgehen können, was durchaus auch dann möglich ist, wenn - wie hier - die bisher als Familienwohnung genutzte Immobilie in seinem Miteigentum steht und er in eine Mietwohnung zieht.
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2007
14 A 2608/05
RdW Heft 14/2007, Seite VI
|
|
|
|