An dem von dem Kläger gefahrenen Gefahrgut-LKW waren schwere Abnutzungen und Schäden an zwei Reifen festgestellt worden. Das Fahrzeug war damit nicht mehr verkehrssicher. Bereits knapp ein Jahr zuvor war der Fahrer über eine rote Ampel gefahren und mit falschen Fahrzeugpapieren unterwegs gewesen.
Auch war er in einer Tempo 30 Zone 28 km/h zu schnell gefahren und hatte dafür ein vierwöchiges Fahrverbot bekommen. Der Arbeitgeber hatte auf all diese Fälle jeweils nur mit Abmahnungen reagiert, als jedoch die abgefahrenen Reifen festgestellt wurden, kündigte er mit einer Monatsfrist.
Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Fernfahrers ab. Je nach den Umständen könne eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Da der 47jährige Fahrer mehrfach gegen die Verkehrsordnung verstoßen hatte, war selbst angesichts einer vierjährigen Betriebszugehörigkeit die Kündigung gerechtfertigt.
|
|