Wenn ein Gebrauchtwagen länger im Wasser lag

Der alte BMW hatte schon einiges hinter sich: Bei einem Leitplankendurchbruch zu Schrott gefahren und im Rhein gelandet, ein Jahr im Fluss gelegen, vom Schrotthändler verkauft, vom Käufer hergerichtet, wieder beim Autohändler gelandet und schließlich erneut verkauft.

Beim neuen Besitzer gab es dann Probleme mit der Elektronik und mit dem Anlasser - was nicht weiter verwunderlich ist. Eines Tages scheint dem Käufer der Unterwasser-Aufenthalt seines Autos bekannt geworden zu sein. Jedenfalls wollte er den Kauf rückgängig machen und zog vor Gericht.

Beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte er mit seiner Klage gegen den Gebrauchtwagenhändler Erfolg (5 U 44/02). Weil der Verkäufer seine Aufklärungspflicht verletzt habe, sei der Kaufvertrag unwirksam, entschied das OLG. Selbst wenn der Händler keine Mängel am Auto entdeckt und nicht genau gewusst habe, wie lange der BMW im Rhein versunken gewesen sei: Die Tatsache, dass sich das Auto im Wasser befunden habe, hätte der Händler dem Käufer mitteilen müssen. Niemand könne ernstlich glauben, dass ein Fahrzeug ein Bad im Rhein unbeschadet überstehe.


Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. September 2002 - 5 U 44/02
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