Das Kammergericht in Berlin verteilte Tadel allerdings nach beiden Seiten (12 U 3682/00). Dass der Lkw-Fahrer auf den Pkw Mazda aufgefahren sei, bedeute natürlich, dass er sich falsch verhalten habe. Er habe entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten, sei zu schnell gefahren oder habe ungenügend aufgepasst.
Dennoch bekomme der Autofahrer die Reparaturkosten nur zu zwei Dritteln ersetzt, weil er für den Auffahrunfall mitverantwortlich sei. Plötzlich stark zu bremsen, gefährde prinzipiell die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. So ein Manöver sei nur erlaubt, wenn ein zwingender Grund dafür vorliege. Wegen einer zu spät erkannten Parklücke dürften Autofahrer jedenfalls nicht abrupt auf die Bremse steigen.
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