Zu schweres Reisemobil

Ein Mann erstand auf einer Messe ein Reisemobil für 290.000 Mark. Das aus den USA stammende Modell sollte laut Prospekt ein Leergewicht von 5,9 Tonnen haben. Da das zulässige Gesamtgewicht bei 7,5 Tonnen liegt, hätte man das Womo also mit 1,6 Tonnen zusätzlich beladen können. Nach einigen Wochen entdeckte der Käufer jedoch, dass bereits das leere Fahrzeug 7,22 Tonnen wog. Demnach hätte er höchstens 300 Kilogramm zuladen können, was er für völlig unzureichend hielt. Er forderte deshalb vom Verkäufer, den Kauf rückgängig zu machen.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg bekommt der Käufer sein Geld zurück, weil das Womo mangelhaft war (4 U 372/01). In Deutschland würden Wohnmobile nur bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zugelassen. So könnten Womo-Besitzer ihre Fahrzeuge mit dem normalen Führerschein benutzen, für schwerere Fahrzeuge würden sie einen Lkw-Führerschein benötigen. Wegen des Mehrgewichts des Wohnmobils bleibe dem Käufer nur eine lächerlich geringe Lademöglichkeit übrig - 300 Kilogramm einschließlich der mitfahrenden Personen. Das schränke die Tauglichkeit des Fahrzeugs erheblich ein.

Von seiner Gewährleistungspflicht käme der Verkäufer nur frei, wenn er den Käufer ausdrücklich auf das Mehrgewicht hingewiesen hätte. Davon könne keine Rede sein: Im Prospekt seien vielmehr ganz andere Zahlen angegeben, auf die sich der Käufer verlassen habe. Bei der Rückzahlung des Kaufpreises seien die bereits gefahrenen knapp 20.000 Kilometer abzuziehen (Bei 200.000 km kalkulierter Gesamtfahrleistung des Reisemobils waren pro tausend Kilometer 0,5 Prozent des Kaufpreises zu veranschlagen, d.h. pro gefahrenem Kilometer wurden 1,45 DM vom Kaufpreis abgezogen).


Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14. November 2001 - 4 U 372/01
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