Busfahrer setzt Fahrgast an die Luft, der danach überfahren wird

Ein 39 Jahre alter Mann trieb es in einem Nachtbus nach Polen ziemlich bunt: Er lief während der Fahrt ständig im Bus herum, trank ein Bier nach dem anderen, krakeelte laut und beleidigte andere Fahrgäste. Trotz wiederholter Aufforderung des Busfahrers setzte er sich nicht hin. Auch der Hinweis auf das Alkoholverbot im Bus stieß auf taube Ohren. Da setzte der entnervte Busfahrer den Randalierer gegen 3.15 Uhr früh auf einem polnischen Parkplatz an die Luft. Dort befand sich eine Raststätte mit Telefon und Betrieb rund um die Uhr. Gegen 4.30 Uhr wurde der Mann von einem Lastwagen überfahren und starb wenig später im Krankenhaus.

Ehefrau und Kinder des Verstorbenen verlangten vom Busunternehmer Unterhalt. Das Oberlandesgericht Celle wies ihre Schadenersatzklage jedoch ab (11 U 71/01). Der Fahrer habe richtig gehandelt, als er den angetrunkenen Mann aus dem Omnibus verwies. Wer sich so aufführe, habe keinen Anspruch darauf, weiter befördert zu werden. Ein renitenter Passagier stelle allein schon dadurch, dass er sich dauernd bewege und den Fahrer ablenke, im Bus eine Gefahr dar. Für den Fahrer sei es unmöglich, den Trunkenbold im Auge zu behalten, schließlich müsse er sich darauf konzentrieren, im Interesse aller den Bus sicher zu lenken. Wenn keine Straftat vorliege, müsse er in so einem Fall auch nicht die Polizei einschalten. Der Busfahrer könne nichts dafür, dass der Mann später ums Leben gekommen sei.


Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29. November 2001 - 11 U 71/01
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