Die Stute gehörte einem Rinderzüchter, dessen landwirtschaftlicher Betrieb in der Nähe des Dorfes lag. Er hatte das Pferd an diesem Tag zusammen mit seinen Rindern auf eine Weide gebracht, wo es im Laufe des Tages entwischte. Vom verunglückten Mopedfahrer auf Schadenersatz verklagt, wies der Tierhalter jede Schuld von sich: Das Pferd habe sich auf einer ordnungsgemäß eingezäunten Weide befunden. Der Jugendliche sei einfach zu schnell gefahren.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln war anderer Ansicht und sprach dem Verunglückten rund 130.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 200 Euro zu (7 U 64/00). Selbst für Laien sei es offenkundig, dass eine Pferdeweide anders einzuzäunen sei als eine Rinderweide, weil Pferde nun einmal höher springen könnten.
Für Rinder genüge der Zaun, der einen Meter hoch sei, keinesfalls aber für die Stute. Für Pferde müsse ein Zaun mindestens 120 Zentimeter hoch sein. Der Tierhalter sei also sehr wohl dafür verantwortlich, so das OLG, dass sein Pferd ausgebrochen sei und Verkehrsteilnehmer gefährdete.
Wenn ein Fahrzeug und ein ausgebrochenes Tier kollidierten, hafte in der Regel überwiegend der Tierhalter für den Schaden. Hier sei eine Haftungsquote von 20 zu 80 zu Gunsten des Verletzten gerechtfertigt. Denn das Unfallgeschehen biete laut Sachverständigengutachten keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Jugendliche wesentlich zu schnell gefahren sei und seine Geschwindigkeit den unglücklichen Ausgang der Kollision bewirkt habe.
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