Lkw-Fahrer wiederholt zum Bremsen gezwungen

Ein Sattelzugfahrer ignorierte an einer Autobahnsteigung das Überholverbot für Laster und überholte einen Tanklastzug. Ein Autofahrer, der den Vorgang beobachtet hatte, fühlte sich zum Verkehrs-Oberlehrer berufen. Um den Lkw-Fahrer zu disziplinieren, scherte er vor dem Sattelzug ein und reduzierte in mehreren Schritten sein Fahrtempo von zunächst 90 km/h auf etwa 40 km/h. In diesem Tun ließ er sich auch durch Lichthupe und dichtes Auffahren des Lastwagens nicht beirren. Dessen Fahrer musste mehrfach bremsen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Diese 'Verkehrserziehung' brachte dem Autofahrer eine Anklage wegen Nötigung und beim Amtsgericht eine Geldstrafe (3250 DM) sowie zwei Monate Führerscheinentzug ein. Vergeblich versuchte der Angeklagte beim Bayerischen Obersten Landesgericht, das Urteil zu Fall zu bringen (1 St RR 57/2001).

Der Autofahrer habe - ohne verkehrsbedingten Grund, nur um den Lkw-Fahrer zu schikanieren und zu 'bestrafen' - seine Geschwindigkeit massiv reduziert. So habe er den LkW-Fahrer zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zwingen wollen. Sofern der Bedrängte nicht ausweichen oder überholen könne, sei dies als Nötigung anzusehen, weil auf den anderen Verkehrsteilnehmer in rechtswidriger Weise Zwang ausgeübt werde.


Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. Juli 2001 - 1 St RR 57/2001
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