Diese 'Verkehrserziehung' brachte dem Autofahrer eine Anklage wegen Nötigung und beim Amtsgericht eine Geldstrafe (3250 DM) sowie zwei Monate Führerscheinentzug ein. Vergeblich versuchte der Angeklagte beim Bayerischen Obersten Landesgericht, das Urteil zu Fall zu bringen (1 St RR 57/2001).
Der Autofahrer habe - ohne verkehrsbedingten Grund, nur um den Lkw-Fahrer zu schikanieren und zu 'bestrafen' - seine Geschwindigkeit massiv reduziert. So habe er den LkW-Fahrer zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zwingen wollen. Sofern der Bedrängte nicht ausweichen oder überholen könne, sei dies als Nötigung anzusehen, weil auf den anderen Verkehrsteilnehmer in rechtswidriger Weise Zwang ausgeübt werde.
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