"Bad Vibrations"

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die städtischen Verkehrsbetriebe Düsseldorf: Diese hatten in unmittelbarer Nähe der Eigentumsanlage einen Gleiswechsel für die Straßenbahn gebaut, dessen Betrieb zu erheblichen Schwingungen der Fußböden führte. Aufschweißungen halfen nicht viel; die Erschütterungen spürbar zu reduzieren, hätte umfangreiche Ingenieurarbeiten erfordert. Deshalb unternahmen die Verkehrsbetriebe nichts mehr - bis die Anwohner schließlich vor Gericht zogen, um die Entfernung des Gleiswechsels zu durchzusetzen. Beim Landgericht Düsseldorf hatten sie damit keinen Erfolg, obwohl das Gericht einräumte, dass die "Erschütterungen der Wohnungen die Grenzwerte einer einschlägigen DIN-Norm deutlich überstiegen" (11 O 247/93). Trotzdem wies es die Klage ab: Messungen an vier Vergleichsobjekten im Raum Düsseldorf - auf die man sich vorher mit den Anwohnern geeinigt hatte - hätten ergeben, dass Erschütterungen dieses Ausmaßes im Bereich der Stadt Düsseldorf "ortsüblich" seien. Deshalb müssten die Anwohner diese Beeinträchtigung hinnehmen, zumal die Anlage "für den Fall einer katastrophalen Unregelmäßigkeit beim Tunnelverkehr" an Ort und Stelle installiert sein müsse. Die einzige Möglichkeit, die Beeinträchtigung zu beseitigen, wäre demnach die Beendigung des Straßenbahnbetriebs. Der Personennahverkehr diene aber öffentlichen Interessen und sei auch wirtschaftlich unverzichtbar.

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Januar 1999 - 11 O 247/93

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps