Auto verletzt beim Überholen Fußgänger
Als ein vor ihm fahrendes Müllfahrzeug plötzlich anhielt, überholte der nachfolgende Autofahrer und fuhr dabei einen Fußgänger an, der gerade die Fahrbahn überquerte. Der Müllwagen hatte extra angehalten, um den Fußgänger passieren zu lassen. Nach Ansicht des Autofahrers hatte der Lkw allerdings gehalten, um eine Müllladung aufzunehmen. Zumindest behauptete der Autofahrer das im anschließenden Prozess um Schadenersatz: Er sei deshalb davon ausgegangen, dass er problemlos vorbeifahren könne, trug er zu seiner Verteidigung vor.
Das Oberlandesgericht Köln belehrte ihn eines Besseren: Bei einer so unklaren Verkehrslage zu überholen, sei fahrlässig (19 U 83/98). Für ihn sei von hinten nicht erkennbar gewesen, warum der Müllwagen stoppte. Seine Entschuldigung sei unglaubwürdig, denn der Müllwagen habe nicht (wie zum Beladen üblich) am Fahrbahnrand angehalten, sondern fast in der Mitte der Fahrbahn.
Trotzdem musste der Gescholtene den Schaden nicht allein tragen, denn die Richter lasteten dem verletzten Fußgänger ein Mitverschulden in Höhe von 50 Prozent an. Fußgänger seien beim Überqueren der Straße zu besonderer Vorsicht verpflichtet und das aus gutem Grund: Erfahrungsgemäß sei immer damit zu rechnen, dass unvermittelt Fahrzeuge auftauchten (z.B. Motorräder zwischen haltenden Fahrzeug hindurch versuchten, an einem Verkehrsstau vorbeizukommen). Hier hätte klar sein müssen, dass der Lastwagen die Sicht versperrte. Also hätte sich der Fußgänger vorsichtig umsehen müssen, bevor er hinter dem Lkw hervortrat.
Urteil des Oberlandesgerichts Köln
vom 4. Dezember 1998 - 19 U 83/98