Frau streitet nach Verkehrsunfall um mehr Schmerzensgeld für Schleudertrauma
Die Fahrerin eines VW Golf wurde bei einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto verletzt und war anschließend fast ein Jahr lang in ärztlicher Behandlung. Sie klagte über anhaltende Kopf- und Nackenschmerzen, über Bewegungsbeeinträchtigungen im Bereich der Halswirbelsäule, über Gleichgewichts- und Sehstörungen. Die Frau wollte sich deshalb mit dem Schmerzensgeld von 4.500 DM nicht abfinden, das die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies die Klage auf mehr Geld ab (27 U 41/01). Nach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen - der eine frühere Kernspintomographie der Verletzten auswertete - weise die Halswirbelsäule der Frau schon seit drei Jahren Verschleißerscheinungen auf. Bei derartigen degenerativen Vorschädigungen sei der Unfall nur als zufälliger Auslöser (und nicht als Ursache) der Beschwerden anzusehen, erläuterte das OLG, eben wie der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringe. Sie wären zweifellos auch ohne den Unfall bald aufgetreten, ausgelöst durch irgendein beliebiges Alltagsereignis. Deshalb müsse die Versicherung nicht für die gesamten Kosten der langwierigen medizinischen Behandlung aufkommen.
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Oktober 2001 - 27 U 41/01