Was kann der Käufer eines Neufahrzeugs unternehmen, wenn dieses ständig in die Werkstatt muss?
Erst die lange Lieferzeit, dann der ständige Ärger mit der Werkstatt. Neufahrzeuge mit immer neuen Mängeln und Fehlern: Der Alptraum eines jeden Käufers. Denn aus den meist standardisierten Kaufverträgen kommt man nicht so leicht heraus. Und dem Verkäufer wird ein Nachbesserungsrecht eingeräumt. Bei erhöhter Fehleranfälligkeit eines Neuwagens kann der Käufer aber dennoch ganz vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Dann steht zu vermuten, dass das Auto nicht mit der erforderlichen Sorgfalt hergestellt wurde und aus einer minderwertigen Produktion kommt ('Montags- oder Zitronenauto'). Die Ausfälle müssen so gravierend sein, dass das Vertrauen eines verständigen Käufers in die Qualität des Fahrzeugs zerstört ist. Ob diese Rechtsgrundsätze auch bei sechs Monate alten Vorführwagen mit einer Laufleistung von 10.000 km gelten, ließ das OLG Düsseldorf in einer neueren Entscheidung ausdrücklich offen (Aktenzeichen: 22 U 19/97).
Ratgeber Recht: verkehrsrecht Kfz-Recht Montagsauto Zitronenauto