Was ist, wenn bei einem Verkehrsunfall Polizeihilfe erforderlich ist?
Bei Verkehrsunfällen mit Toten, Verletzten oder erheblichem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei rufen. Darüber hinaus sollten Sie die Polizei immer dann hinzuziehen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Person in den Unfall verwickelt ist, die im Ausland wohnt. Die Polizeibeamten werden dann an der Unfallstelle eine Unfallmitteilung ausfüllen und diese den Beteiligten aushändigen. Diese dient der späteren Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüche, da sie die wichtigsten Daten des Unfalls enthält.
Ratgeber Recht: verkehrsrecht 1 28 03 2002