Was ist, wenn ich erste Hilfe leisten muss?

Im Verbanskasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Vermandsmaterialien. Im Zweifelsfall sollten Sie immer einen Rettungswagen verständigen. Bei diesen Notrufmeldungen sollten Sie sich an das sog. 'W-Schema' halten. Wer meldet sich? Geben Sie Ihren Namen und Ihren Standort durch. Wo ist etwas passiert? Nennen Sie den Unfallort. Was ist passiert? Schildern Sie den Unfallhergang und nennen Sie die Zahl der verletzten Personen. Vergessen Sie bitte nicht, dass zur ersten Hilfe bei Unglücksfällen jedermann verpflichtet ist. Unterlassene Hilfeleistung ist nach § 323c StGB strafbar. Aber auch hier gilt, es wird nichts Unmögliches von Ihnen verlangt. Wenn keine Hilfe erforderlich ist oder diese Ihnen nach den Umständen nicht zuzumuten ist, enfällt die Hilfspflicht.

Ratgeber Recht: verkehrsrecht   10   27 03 2002        

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